rechtsanwälte vogelsang
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Vogelsang zu den Bereichen
Verkehrsrecht, Unfallrecht
sowie Schadensersatzrecht:
OLG München, Endurteil v. 23.3.2018 - 10 U 2547/17
„Auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter gilt das
Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme“
Das Gericht hatte einen Verkehrsunfall zu entscheiden, welcher sich auf
einem Parkplatzgelände ohne Fahrbahnmarkierungen o.ä. ereignete.
Das OLG führt aus, dass grundsätzlich die Regeln der
Strassenverkehrordnung auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz
anwendbar sind. Bei eínem Parkplatzgelände ohne eindeutigen
Straßencharakter gelte für beide Seiten das Gebot der allgemeinen
Rücksichtnahme. Da dort stets mit ein- und ausparkenden Fahrzeugen zu
rechnen sei, seien Kraftfahrer verpflichtet, so langsam zu fahren, dass sie ihr
Fahrzeug jederzeit anhalten können.