rechtsanwälte vogelsang
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Belegeinsicht in Daten der Mitmieter

BGH, Urt. v. 7.2.2018 - VIII ZR 189/17

Vermieter trifft grundsätzlich die Darlegungslast dafür, dass die

der Heizkostenabrechnung zugrundeliegenden Daten korrekt

erfasst wurden. Deswegen sind Vermieter verpflichtet, auf

Verlangen eines Mieters, welchen sie auf Nachzahlung in

Anspruch nehmen, Belegeinsicht auch in die Daten der

Mitmieter zu gewähren.

Es handelte sich hier um einen Fall der „Kostenexplosion“; die Mieter einer 94qm-Wohnung sollten für zwei Jahre insgesamt gut 5000,- € Betriebskosten nachzahlen. Laut Abrechnung des Vermieters sollten die Mieter 42 % bzw 47 % der gesamten Heizkosten im Haus verursacht haben.