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Vogelsang zum Mietrecht sowie
Immobilienrecht:
Belegeinsicht in Daten der Mitmieter
BGH, Urt. v. 7.2.2018 - VIII ZR 189/17
Vermieter trifft grundsätzlich die Darlegungslast dafür, dass die
der Heizkostenabrechnung zugrundeliegenden Daten korrekt
erfasst wurden. Deswegen sind Vermieter verpflichtet, auf
Verlangen eines Mieters, welchen sie auf Nachzahlung in
Anspruch nehmen, Belegeinsicht auch in die Daten der
Mitmieter zu gewähren.
Es handelte sich hier um einen Fall der „Kostenexplosion“; die
Mieter einer 94qm-Wohnung sollten für zwei Jahre insgesamt
gut 5000,- € Betriebskosten nachzahlen. Laut Abrechnung des
Vermieters sollten die Mieter 42 % bzw 47 % der gesamten
Heizkosten im Haus verursacht haben.