Hier finden Sie aktuelle
Informationen der Rechtsanwälte
Vogelsang zur Beratungshilfe
bzw. Verfahrens- /
Prozeßkostenhilfe:
Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und auch
keine Rechtsschutzversicherung besitzen, welche eintrittpflichtig
wäre, besteht evtl. die Möglichkeit, dass Sie Beratungshilfe für eine
Beratung ausserhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Anspruch
nehmen können.
Voraussetzung ist zusätzlich, dass Sie zunächst selbst den Versuch
unternommen haben, die Angelegenheit mit der Gegenpartei zu
regeln.
Daneben sollten Sie in jedem Fall versuchen, vorab - soweit im
konkreten Fall möglich - die örtliche Verbraucherzentrale, die
Schuldnerberatung oder das Jugendamt um Hilfe zu bitten.
Am besten stellen Sie dann den Antrag direkt beim Amtsgericht an
Ihrem Wohnort. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Falle der
Bewilligung den Beratungshilfeschein sofort mitnehmen können.
Näheres erfahren Sie z.B. auf der Seite des Amtsgerichts Bochum.
Für die gerichtliche Geltendmachung gibt es entsprechend die
Möglichkeit der Beantragung der Prozeß- bzw.
Verfahrenskostenhilfe. Die Formulare hierfür erhalten sie bei uns
oder als PDF auf der Seite der Justiz.