rechtsanwalt vogelsang
Hier finden Sie aktuelle Informationen der Rechtsanwälte Vogelsang zum Ausländerrecht:

Informationen zur Ausbildungsduldung:

In §§ 60a II 4 ff. AufenthG Gesetz ist die Ausbildungsduldung geregelt. Danach ist die Erteilung einer Duldung in Ausnahmefällen zur Aufnahme / Durchführung einer qualifizierten (d.h. die regelmässige Ausbildungsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen) möglich. Wichtig: Neben der „klassischen“ dualen Ausbildung können auch andere (z.B. schulische) Ausbildungen in Betracht kommen.